Ein Systemvergleich - Umsatzsteuer in Brasilien und in Deutschland

Wesentliche Unterschiede zwischen den deutschen und den brasilianischen Umsatzsteuersystemen sind bereits im Rahmen des Überblicks deutlich geworden. Das deutsche Umsatzsteuersystem ist bundeseinheitlich geregelt und sogar EU konform. Dem steht in Brasilien eine Vielfalt von unterschiedlichen Umsatzsteuergesetzen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene gegenüber. Nur wesentliche Rahmenbedingungen sind in der Verfassung und in Rahmengesetzen geregelt.

Brasilianische Bundesländer im Umsatzsteuerwettbewerb
Charakteristisch für das brasilianische Umsatzsteuersystem ist darüber hinaus der Umsatzsteuerwettbewerb zwischen den Bundesländern, die versuchen, durch verschiedenste ICMS-Vergünstigungen Unternehmen zu Ansiedlung im jeweiligen Bundesland zu veranlassen. Zur Vermeidung dieses Wettbewerbes wurde der nationale Rat für Finanzpolitik (CONFAZ– Conselho Nacional de Política Fazendária) gegründet. Grundsätzlich müssen sämtliche umsatzsteuerlichen Vergünstigungen durch diesen Rat genehmigt werden. Allerdings halten sich nicht alle Bundesländer daran, sodass zahlreiche Rechtsstreitigkeiten über die Zulässigkeit vergünstigender Regelungen anhängig sind. Diese Auseinandersetzungen gehen soweit, dass in Brasilien sogar von einem „Steuerkrieg“ („Guerra fiscal“) zwischen den Bundesländern die Rede ist. Für den Steuerpflichtigen führt dies zu einer erheblichen Unsicherheit, weil in Anspruch genommene Steuervergünstigungen nachträglich gerichtlich als unwirksam erklärt werden können und so nachträglich nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
Während in Deutschland über die Umsatzsteuerregistrierung zur Erfassung grenzüberschreitender Sachverhalte geredet wird, gib es in Brasilien nur eine allgemeine steuerliche Registrierung auf der jeweiligen Ebene, also Bund-, Land- und Gemeinde.

Mehrfachbesteuerung erfordet Auseinandersetzung mit dem Thema
Jeder deutsche Unternehmer, der in Brasilien investieren oder Waren nach Brasilien exportieren möchte, muss sich im Vorfeld eingehend mit dem brasilianischen Umsatzsteuersystem auseinandersetzen. Bei jedem Import fällt Umsatzsteuer an. Aufgrund der Besteuerung auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene ist eine Mehrfachbesteuerung die Regel. Teilweise beeinflusst die Besteuerung auf einer Ebene die Bemessungsgrundlage der anderen Ebenen. Bevor also abschließend festgestellt werden kann, zu welchen Kosten ein importiertes Produkt auf dem brasilianischen Markt angeboten werden kann, sind häufig komplexe Rechenvorgänge bezogen auf die Umsatzsteuer durchzuführen.

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