Brasilianisches Steuerrecht,
Steuern in Brasilien
Das brasilianische Steuerrecht ist ähnlich komplex wie das Deutsche. Eine Besonderheit besteht darin, dass zahlreiche Steuern als Quellensteuern ausgestaltet sind. Daneben existieren verschiedene gewinnunabhängige Steuern. Bei Nichteinhaltung von Zahlungs- und Erklärungsterminen fallen in aller Regel hohe Zinsen und Verspätungszuschläge an.
Die wichtigsten Steuern/Abgaben in Brasilien sind:
Bundesebene:
Landesebene:
Gemeindeebene:
Quellensteuer:
Es ist zu beachten, dass das Deutsch-Brasilianische Doppelbesteuerungsabkommen seit 01.01.2006 außer Kraft getreten ist, so dass in Brasilien gezahlte Steuern nicht in jedem Fall in voller Höhen im Rahmen der Besteuerung in Deutschland berücksichtigt werden können.
In Anbetracht der zum Teil recht unübersichtlichen steuerlichen Situation in Brasilien ist vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit eine eingehende Analyse und steuerliche Planung unentbehrlich - insbesondere auch im Hinblick auf die komplexe Umsatzsteuer-Erhebung in Brasilien, zu der wir Ihnen ausführliche Informationen - einschließlich eines Systemvegleichs "Umsatzsteuer in Brasilien und in Deutschland" aufbereitet haben.
Wir bieten unseren Mandanten umfassende Beratung in allen Fragen des brasilianischen Steuerrechtes an. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei in den steuerlichen Besonderheiten, die sich aus dem Geschäftsverkehr zwischen Deutschland und Brasilien ergeben, also insbesondere Fragen zur Doppelbesteuerung, Gesellschafterfremdfinanzierung, Lizenzgebühren und Transferpreisen.
Die wichtigsten Steuern/Abgaben in Brasilien sind:
Bundesebene:
- Imposto de Renda da Pessoa Física (IRPF) – Einkommensteuer
- Contribuição Social sobre o Lucro Líquido (CSLL) – Gewinnsozialabgabe
- Contribuição para Financiamento da Seguridade Social (COFINS) - Sozialfinanzierungsabgabe
- Programa de Integração Social (PIS) – Sozialintegrationsabgabe
- Imposto sobre Operações Financeiras (IOF) - Kapitalverkehrsteuer
- Imposto sobre Produtos Industrializados (IPI) – Umsatzsteuer auf die Wertschöpfung bei Be- und Weiterverarbeitung von Produkten
- Imposto de Importação (II) – Zölle
- Contribuição de Intervenção no Domínio Econômico – Combustíveis (CIDE - Combustíveis) – wirtschaftliche Interventions-Sonderabgabe auf Kraftstoffe
- Contribuição de Intervenção no Domínio Econômico – Royalties (CIDE – Royalties) - wirtschaftliche Interventions-Sonderabgabe auf die Auslandszahlung von Technologietransfers, technischen Dienstleistungen, Patent- und Markenlizenzen
- Imposto sobre a propriedade territorial rural (ITR) – Grundsteuer (ländliche Grundstücke)
- Contribuição patronal para o INSS – Sozialversicherungsbeitrag (Unternehmensebene)
Landesebene:
- Imposto sobre Circulação de Mercadorias e Serviços (ICMS) – Umsatzsteuer auf Warenumlauf, Transport- und Kommunikationsdienstleistungen
- Imposto sobre Transmissão Causa Mortis e por Doação de Quaisquer Bens e Direitos (ITD) – Schenkung- und Erbschaftsteuer
- Imposto sobre a Propriedade de Veículos Automotores (IPVA) - Kraftfahrzeugsteuer
Gemeindeebene:
- Imposto sobre Serviços (ISS) – Dienstleistungsteuer
- Imposto Predial e Territorial Urbano (IPTU) – Grundsteuer (städtische Grundstücke)
- Imposto sobre a transmissão de bens imóveis (ITBI) – Grunderwerbsteuer
Quellensteuer:
- Imposto de Renda Retido na Fonte sobre remessas ao exterior (Quellensteuer auf / Auslandszahlungen Auslandsüberweisungen): 15% oder 25%
- CIDE-Royalties (Siehe oben): 10%
- PIS-Import (Siehe oben – Import von Produkten und Dienstleistungen): 1,65%
- COFINS-Import (Siehe oben – Import von Produkten und Dienstleistungen): 7,6%
- ISS-Import (Siehe oben – Import von Dienstleistungen): i.d.R. 5%
Es ist zu beachten, dass das Deutsch-Brasilianische Doppelbesteuerungsabkommen seit 01.01.2006 außer Kraft getreten ist, so dass in Brasilien gezahlte Steuern nicht in jedem Fall in voller Höhen im Rahmen der Besteuerung in Deutschland berücksichtigt werden können.
In Anbetracht der zum Teil recht unübersichtlichen steuerlichen Situation in Brasilien ist vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit eine eingehende Analyse und steuerliche Planung unentbehrlich - insbesondere auch im Hinblick auf die komplexe Umsatzsteuer-Erhebung in Brasilien, zu der wir Ihnen ausführliche Informationen - einschließlich eines Systemvegleichs "Umsatzsteuer in Brasilien und in Deutschland" aufbereitet haben.
Wir bieten unseren Mandanten umfassende Beratung in allen Fragen des brasilianischen Steuerrechtes an. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei in den steuerlichen Besonderheiten, die sich aus dem Geschäftsverkehr zwischen Deutschland und Brasilien ergeben, also insbesondere Fragen zur Doppelbesteuerung, Gesellschafterfremdfinanzierung, Lizenzgebühren und Transferpreisen.









