Gewerbemietrecht

Beratung von Mietern und Vermietern

Mit dem fundierten Wissen um das Gewerbemietrecht beraten wir Sie sowohl als Mieter als auch als Vermieter beim Abschluss von Gewerbemietverträgen.

Unsere Leistungen für Sie

Auf den Einzelfall zugeschnittene Gewerbemietverträge

Da der Gewerbemietvertrag im Rahmen des Geschäftsbetriebes eines Unternehmers eine große wirtschaftliche Bedeutung hat und insoweit Risiken trägt, bieten wir Ihnen individuell zugeschnittene, auf den Einzelfall abgestimmte Vertragskonstellationen an. Wesentliche Vertragsbestandteile des Gewerbemietvertrags, wie insbesondere der Vertragszweck – also die vertragliche Festlegung in welcher Art und Weise die Gewerbeimmobilie genutzt werden darf – ist einerseits für die Ausgestaltung der unternehmerischer Tätigkeit des Mieters wichtig, andererseits aber auch für die Festlegung, welchen Zustand der gewerblichen Immobilie der Vermieter zu gewährleisten hat.

Gewerbemietverträge mit über 1 Jahr Laufzeit bedürfen der Schriftform

Ebenso wichtig ist die genaue Beratung in Bezug auf die Einhaltung des gesetzlichen Schriftformerfordernisses: Gewerbemietverträge, die über einen Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen werden, bedürfen der schriftlichen Form. Erfüllen sie das Erfordernis der Schriftform nicht, sind diese Gewerbemietverträge zwar nicht nichtig – sie geben jedoch beiden Parteien die Möglichkeit, das Mietverhältnis ordentlich mit gesetzlicher Kündigungsfrist zu kündigen. Daraus können sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter erhebliche wirtschaftliche Schäden resultieren.

Rechte und Pflichten aus Gewerbemietverträgen

Mit dem Abschluss Ihres Gewerbemietvertrages erwerben Sie sowohl als Mieter als auch Vermieter Rechte und Pflichten. So begleiten wir die rechtliche Durchsetzung von Mieteransprüchen, wie Minderung oder Schadensersatz, ebenso wie Ansprüche des Vermieters auf rechtzeitig wiederkehrende Zahlung der vereinbarten Miete und Nebenkosten. Außerdem beraten wir Sie bei der Auslegung von im Gewerbemietvertrag vereinbarten Regelungen zur Instandhaltung und Instandsetzung.

Ordentliche oder außerordentliche Kündigung von Gewerbemietverträgen

Kommt es zur einer ordentlichen, außerordentlichen oder fristlosen Kündigung, beantworten wir Ihnen alle Rechtsfragen und vertreten ggf. auch gerichtlich Ihre aus dem Gewerbemietvertrag resultierenden Ansprüche. Dies kann der Räumungsanspruch nach erfolgter Kündigung sein oder auch der Anspruch des Vermieters auf regelmäßige Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache. Gleichgültig, ob die Kündigung des Gewerbemietvertrages vom Vermieter oder vom Mieter ausgesprochen wurde – im Abwicklungsverhältnis nach Beendigung des Gewerberaumietvertrages durch Kündigung sind verschiedenste Rechtsfragen zu beantworten, deren Nichtbeachtung zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für die ein oder andere Partei führen kann.

Kompetente Beratung zum Thema Heiz- und Nebenkosten sowie zum Abschluss von Mietverträgen unter Beachtung und Einbeziehung der sich ständig verändernden Rechtsprechung – auch zu besonderen Formularklauseln des Gewerbemietvertrages – vervollständigen unser Leistungsspektrum.

Stock Rechtsanwalts-
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