Unternehmensgründung in Brasilien

Die Gründung einer Betriebsstätte in Brasilien durch einen ausländischen Investor ist faktisch unmöglich, weil dazu unter anderem die Zustimmung des brasilianischen Industrie- und Handelsministeriums erforderlich ist. Deutsche Unternehmen, die in Brasilien investieren möchten, gründen deshalb dort in aller Regel Tochtergesellschaften.

Anders als in Deutschland werden in Brasilien üblicherweise Kapitalgesellschaften gegründet. Die Personengesellschaftstruktur der KG, OHG, GbR führt in Brasilien zu einer unbeschränkten Haftung der Gesellschafter; ein Ausgleich dieser Belastung - etwa durch die Gewährung von Steuervorteilen- erfolgt nicht. Deshalb wird überwiegend die Rechtsform der GmbH (Limitada – Ltda.) – mehr als 90% - oder der AG (Sociedade Anônima - S/A oder Cia,) gewählt.

Die Gründung einer AG (Sociedade Anônima - S/A oder Cia.) ist, ebenso wie in Deutschland, komplexer als die einer GmbH (Limitada – Ltda.); sie wird in der Regel für Projekte größeren Umfangs eingesetzt. Teilweise ist die zu wählende Gesellschaftform jedoch auch gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei der Gründung einer brasilianischen GmbH und der Formulierung des Gesellschaftsvertrags gilt es jedoch, wichtige Details zu beachten. Hierbei sind insbesondere die Mehrheitsverhältnisse zu berücksichtigen, denen nach brasilianischem Recht im Hinblick auf eine Vielzahl von Entscheidungen besondere Bedeutung zukommt. Die Gesellschafter mit Wohnsitz im Ausland müssen zudem auch einen Vertreter in Brasilien bevollmächtigen.

Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Gründung eines Unternehmens in Brasilien außerdem auf den steuerrechtlichen Besonderheiten. Abhängig von der Aktivität und der Bruttoumsatzerlöse können in der Regel zwei verschiedene Gewinnermittlungsmethoden verwendet werden: die komplette (Lucro Real) und die vereinfachte Methode (Lucro Presumido). Nur eine ausführliche Analyse aller Merkmale kann zur richtigen Steuerplanung führen.

Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Phasen des Gründungsprozesses vor Ort in Brasilien. Unsere Tätigkeit beschränkt sich dabei nicht auf die Verfassung von Gesellschaftsverträgen und Erledigung der Gründungsformalitäten. Wir sind darüber hinaus behilflich bei der Suche geeigneter Räumlichkeiten und stellen in der Gründungsphase auch Bürofacilitäten zur Verfügung. Schließlich unterstützen wir unsere Mandanten auch bei allen steuerlichen und buchhalterischen Angelegenheiten.

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