Grundstücksrecht
Was regelt das Grundstücksrecht?
Das Grundstücksrecht ist der Überbegriff für alle rechtlichen Umstände, die unmittelbar in Bezug auf das Grundstück bestehen. Es umfasst neben dem Kauf und dem Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken im Rahmen eines Grundstückkaufvertrages, auch die Rechtsgebiete, die sich unmittelbar aus dem Grundstück als dingliches Recht ergeben – oder von außen auf das Grundstück wirken, einschließlich der Rechte und Pflichten des Eigentümers, insbesondere gegenüber Nachbarn und sonstigen Dritten. Zudem beeinhaltet das Grundstücksrecht die Begründung oder Aufhebung eines Erbbaurechtes und der Erbpacht. Weiterhin regelt es, wer und in welchem Umfang Rechte aus einem Grundstück herleiten kann oder verpflichtet ist, sich um Einwirkungen aus dem Grundstück zu sorgen – unabhängig davon, ob die Rechte aus dem Grundbuch hervorgehen oder nicht.
Unsere Leistungen für Sie
Rechtssichere Grundstückskaufverträge nach Maß
Wir beraten unsere Mandanten beim An- und Verkauf von Grundstücken hinsichtlich des zwingend notariell abzuschließenden Grundstückskaufvertrages. Dabei stellen wir vor allem die rechtssichere Einarbeitung der Besonderheiten des Erwerbers oder des Verkäufers in den individuell zu entwerfenden Grundstückskaufvertrag sicher. Zwar werden in der Regel Entwürfe der Grundstückskaufverträge von den beauftragten Notaren zur Verfügung gestellt. Dennoch bedarf es häufig einer speziell auf die Interessen des Käufers bzw. Verkäufers ausgerichteten Beratung zur Fertigung spezieller Formulierungen im Grundstückkaufvertrag.
Rechtssichere Verträge im Erbbaurecht und in der Erbbaupacht
Wie zuvor bereits erwähnt, zählt das veräußerbare Erbbaurecht, welches dem Erbbauberechtigten die Nutzung des Grundstücks unter weitgehendem Ausschluss des Eigentümers einräumt, zu den sich unmittelbar aus dem Grundstück ergebenden Rechten. In diesem Zusammenhang arbeiten wir nicht nur rechtssichere Verträge im Erbbaurecht und in der Erbbaupacht aus, die es dem Berechtigten erlauben, fremdes Grundstück zu bebauen – wir prüfen ebenso die Rechte und Pflichten bereits abgeschlossener, meist langlaufender Erbbaurecht- und Erbpachtverträge.
Individuell angepasste Dienstbarkeitsverträge
Natürlich fertigen wir auch individuell angepasste Dienstbarkeitsverträge für Sie. Anschließend bereiten wir die damit verbundene Bewilligung zur Eintragung im Grundbuch vor – und reichen sie dann zur Eintragung ein. Außerdem beraten wir Sie zur Eintragung von Dienstbarkeiten in das Grundbuch. Dabei kann es sich um Dienstbarkeiten handeln, die dem Eigentümer eines Grundstücks Rechte an einem anderen Grundstück einräumen – oder aber auch einschränken, zum Beispiel das Verbot, das Grundstück zu einem besonderen Zwecke zu nutzen. Ebenfalls zu unseren Leistungen gehört die Beratung und Vorbereitung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten. Diese regeln ein Recht oder eine Verpflichtung für einen individuellen Rechtsinhaber – und nicht für eine Vielzahl von Grundstückseigentümern.
Ordnungsgemäße Eintragung von Grundstücksbelastungen
Sie möchten Ihr Grundstück belasten? Auch dann stehen wir Ihnen als Berater zur Seite. Wir verhelfen Ihnen als Grundstückseigentümer zur ordnungsgemäßen Eintragung etwaiger Grundschuldenhypotheken oder Rentenschulden in das Grundbuch, die einem Dritten ein unmittelbares Recht oder die Sicherheit aus einem Grundstück bieten.









