Impressum

Stock Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Vor den Siebenburgen 2
50676 Köln

T: + 49 (0)221 - 80 177 80
F: + 49 (0)221 - 80 177 888
E-Mail

Geschäftsführer: Ralph Stock, Stefan J. Kühnapfel

Handelsregister: Registergericht Köln (Sitz der Gesellschaft), HRB 64648
Gerichtsfach Amtsgericht/Landgericht Köln: 1795

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 263856357





Zuständige Kammern: 
Die in Deutschland zugelassene Stock Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterliegt der Aufsicht der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Str. 30, 50668 Köln (www.rak-koeln.de). Die für die Gesellschaft tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Rechtsanwälte der Bundesrepublik Deutschland (Berufsbezeichnung) und - soweit nicht anders angegeben - jeweils Mitglied der für sie zuständigen Rechtsanwaltskammer Köln.

Rechtsanwälte der Bundesrepublik Deutschland sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro zu unterhalten. Versicherer der Stock Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und ihrer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist die Victoria Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf.

Berufsfrechtliche Regelungen: Die geltenden berufsrechtlichen Regelungen werden auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer bereitgehalten (www.brak.de). Hierzu gehören insbesondere die
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), die
Fachanwaltsordnung (FAO)
und die Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln).

Es wird darauf hingewiesen, dass die zuständige Rechtsanwaltskammer Köln (Anschrift: Riehler Str. 30, 50668 Köln) zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen der Kanzlei und dem Mandanten eine Schlichtungsstelle unterhält. Alternativ zur zuständigen Rechtsanwaltskammer kann die Schlichtung bei dem Ombudsmann der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin (Anschrift: Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstr. 9, 10179 Berlin) in solchen Fällen beantragt werden. Ist einer der beiden Schlichtungsstellen mit der Schlichtung beauftragt worden, kommt die Anrufung der anderen alternativen Schlichtungsstelle nicht mehr in Betracht.

Voraussetzung für die Schlichtung ist, dass der zugrundezulegende Streitwert 15.000 Euro nicht übersteigt.

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Ralph Stock
Rechtsanwalt
Stefan J. Kühnapfel
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
Diane Gessner
Fachanwältin für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
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Fachanwältin für Strafrecht,
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Advogado
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