Wohnungsmietrecht

Beratung von Mietern und Vermietern

Das Wohnungsmietrecht ist ein komplexes, aus speziellen Vorschriften und richterlicher Rechtsfortbildung bestehendes Rechtsgebiet. Im Rahmen des Wohnungsmietrechts beraten wir Sie sowohl Mieter als auch als Vermieter und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.

Unsere Leistungen für Sie

Beratung des Mieters bei außer-/ordentlicher Kündigung des Mietvertrags

Eine Wohnung ist in den überwiegenden Fällen der Lebensmittelpunkt des Mieters und seiner Angehörigen. Insofern ist das Wohnungsmietrecht – und damit der Wohnungsmietvertrag – auch besonders auf die Bedürfnisse des Wohnungsmieters ausgerichtet, um diesen möglichst vor Willkürentscheidungen des Vermieters zu schützen. Als Mieter beraten wir Sie bei einer ordentlichen oder auch außerordentlichen Kündigung durch Ihren Vermieter, die im Wohnungsmietrecht hohen Voraussetzungen unterliegt. Gleiches gilt für eine fristlose Kündigung durch Ihren Vermieter, die gemäß Wohnungsmietvertrag und Wohnungsmietrecht ebenfalls nur unter besonderen Voraussetzungen Wirksamkeit erlangt.

Beratung des Vermieters zur ordentlichen Kündigung von Mietverträgen

Haben Sie als Vermieter ein schutzwürdiges Interesse an Ihrem Eigentum, helfen wir Ihnen, Ihre wenigen Möglichkeiten zur ordentlichen Kündigung auszuschöpfen. Möchten Sie einen bestehenden Wohnungsmietvertrag kündigen, prüfen wir für Sie, ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen – zum Beispiel im Falle einer Eigenbedarfskündigung. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass Ihre ordentliche Kündigung bzw. Eigenbedarfskündigung nicht an formellen Gründen scheitert; denn die Rechtspraxis zeigt, dass die entsprechenden strengen Gesetzesbestimmungen oft missachtet werden. Hierbei profitieren Sie nicht nur von unserer besonderen Gesetzeskenntnis, sondern auch von unserem Wissen um die oft komplizierte Rechtsprechung, die zur Eigenbedarfskündigung oder Verwertungskündigung ergangen ist.

Beratung zum Thema Instandhaltungs-, Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen

Darüber hinaus beraten wir Sie aber auch in Fragen der Verpflichtung zur Übernahme von Instandhaltungsarbeiten, Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen. Gerade bei der Frage nach der Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen durch den Mieter – oder auch der Verpflichtung zur Renovierung bei Auszug – ist insbesondere bei der Formulierung von Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten besondere Achtsamkeit an den Tag zu legen: Es erlangen nur solche Klauseln Wirksamkeit, die den Mieter nicht unangemessen benachteiligen. Fakt ist auch, dass viele heute noch benutzte Formulierungen zu Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und Instandsetzung den Mieter unangemessen belasten – und daher unwirksam sind.

Beratung zum Thema Nebenkostenabrechnung

Ebenso komplex ist das Thema der ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist erstellen und dabei strenge Anforderungen erfüllen. Wird hierauf nicht genauestens geachtet, kann dies zur Folge haben, dass die Nebenkostenabrechnung nicht gegen den Mieter geltend gemacht werden kann. Aber auch Mieter sind gut beraten, ihre Nebenkostenabrechnungen auf formale oder inhaltliche Fehler überprüfen zu lassen. Denn oftmals wird auf Forderungen gezahlt, ohne dass der in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesene Nachzahlungsbetrag zu Recht verlangt wird.

Beratung zum Thema Mieterhöhung

Das Gesetz stellt strenge Anforderungen an die Mieterhöhung. Sind Sie als Mieter von einer Mieterhöhung betroffen, überprüfen wir deren Ordnungsmäßigkeit für Sie. Als Vermieter beraten wir Sie präventiv und stellen sicher, dass Ihre Mieterhöhung allen Bestimmungen gerecht wird. Denn wird nicht von Anfang an ein rechtlich einwandfreies Procedere bei der Mieterhöhung eingehalten, kann Ihr an sich berechtigtes Erhöhungsverlangen verzögert oder sogar gänzlich vereitelt sein. Daher sollten Sie weder als Mieter noch als Vermieter auf unser Wissen um die Materie und die erlassene Rechtsprechung rund um die Mieterhöhung verzichten.

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